Statuten
   

In den Statuten der Gesellschaft (lateinisch: statutum "Festsetzung", in Deutschland als "Satzung" bezeichnet) wird der Geschäftszweck, der Sitz des Unternehmens, die Kapitalisierung (zu Nominalwerten), die Geschäftsführung, die Aufsicht über die Geschäftsführung, die Rechnungslegung und die Beziehungen zu den Aktionären etc. definiert. In der Schweiz ist den Statuten, nebst anderen einschlägigen Bestimmungen, vor allem der 26. Abschnitt des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR) verbindlich übergeordnet.

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Statuten der Gesellschaft

 © SE Swiss Estates AG 2004-10  Aktualisiert: 02.09.2010 11:18:43