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SE Swiss Estates AG misst der
Identifikation, der Messung und der Kontrolle von Risiken einen
hohen Stellenwert bei. Das Risikomanagement soll durch umfassende
und systematische Identifikation und Bewertung der Risiken
sicherstellen, dass unerwünschte Risiken rechtzeitig soweit möglich
minimiert werden und Rendite und Risiko stets in adäquatem Verhältnis
stehen. Die Auswirkung der Risiken auf die Gesellschaft wird
regelmässig überprüft, und es werden falls möglich entsprechende
Gegenmassnahmen getroffen. Zu diesem Zweck führt der Verwaltungsrat
eine jährliche Risikobeurteilung durch (Art. 663b OR).
In diesem Zusammenhang hat der
Verwaltungsrat unterdessen auch ein internes Kontrollsystem (IKS)
implementiert und entspricht somit den gesetzlichen Anforderungen
(Art 782a OR). Das IKS ist ein Managementinstrument zur
zweckmässigen Sicherstellung der Erreichung von Unternehmenszielen
in den Bereichen «Prozesse», «Informationen», «Vermögensschutz» und
«Compliance». Das IKS umfasst alle dafür von der Geschäftsleitung
planmässig angeordneten organisatorischen Methoden und Massnahmen.
Das IKS umfasst in bezug auf die finanzielle Berichterstattung
diejenigen Vorgänge und Massnahmen, welche eine ordnungsmässige
Buchführung und Rechnungslegung sicherstellen und dementsprechend
die Grundlage jeder finanziellen Berichterstattung darstellen.
Der Verwaltungsrat ist
verantwortlich, dass ein dem Unternehmen angepasstes IKS mit einem
Risikomanagement vorhanden ist. Die Umsetzung des IKS, das
Management der Risiken und die Compliance sind Aufgabenbereiche der
Geschäftsleitung. Dabei geht es nicht nur um die finanziellen,
sondern auch um die operativen Risiken. Die Revisionsstelle prüft,
ob ein IKS existiert, und berichtet darüber summarisch an die
Generalversammlung. Darüber hinaus erstattet sie dem Verwaltungsrat
einen umfassenden Bericht mit Feststellungen zum IKS und zeigt
allfällige Verbesserungsmöglichkeiten auf. |
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