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SE
Swiss Estates AG konzentriert sich namentlich auf den Kauf von
Wohnimmobilien in der Schweiz. Das Bundesgesetz über den Erwerb von
Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) beschränkt den Erwerb
von Wohneigentum durch Ausländer, welche den Wohnsitz nicht in der
Schweiz haben. Durch diesen Umstand befindet sich der
Immobilienmarkt Schweiz, aufgrund der Begrenzung der möglichen
Käuferschaft für Wohnimmobilien, derzeit noch nicht in einer derart
überhitzten Phase, wie dies im Ausland teilweise zu beobachten ist.
Es sind Bestrebungen im Gange das BewG weiter zu lockern oder ganz
abzuschaffen. Sollte dieser Fall eintreten, so ist es durchaus
möglich, dass sich die Marktverhältnisse nachhaltig ändern.
Obwohl zur Zeit in der Schweiz generell ein hohe Nachfrage nach
Wohnraum besteht, ist nicht auszuschliessen, dass in Zukunft ein
Überangebot an Wohnungen entstehen kann. Diese Situation würde die
Vermietbarkeit der Wohnungen der SE Swiss Estates AG erschweren und
damit die Rentabilität der Gesellschaft vermindern. Ein solches,
eventuelles Überangebot von Wohnimmobilien könnte auch die
Möglichkeit, Liegenschaftenverkäufe realisieren zu können, negativ
beeinflussen. SE Swiss Estates AG könnte daher gezwungen sein,
Liegenschaften nicht oder zu tieferen Preisen zu verkaufen. Dies
könnte die Liquidität der Gesellschaft negativ beeinflussen
Die
Wertentwicklung von Liegenschaften ist je nach Standort sehr
unterschiedlich und unterliegt an den einzelnen Standorten
zyklischen Bewegungen. Die Bewertung der Immobilien von SE Swiss
Estates AG erfolgt nach anerkannten Branchenrichtlinien. Es kann
nicht ausgeschlossen werden, dass eine spätere Bewertung zu einem
tieferen Preis führt oder dass ein Verkauf zu einem Wert unter der
Bewertung erfolgt. In der Rechnungslegung werden allfällige
Steuerfolgen bei einem späteren Verkauf der Liegenschaften derzeit
noch nicht berücksichtigt, da diese kantonal unterschiedlich
geregelt sind und grössere Verkäufe von Liegenschaften zur Zeit
nicht vorgesehen sind. Die Steuerfolgen können den Erlös bei einem
Verkauf einer Liegenschaft jedoch erheblich mindern.
Anlagehorizont
Aktien und Partizipationsscheine
der SE Swiss Estates AG eignen sich NICHT für Anleger mit einem
kurz- oder mittelfristigen Anlagehorizont.
Externe Berater
SE
Swiss Estates AG arbeitet sowohl bei der Suche nach geeigneten
Kaufobjekten als auch für den Unterhalt der gehaltenen Immobilien
mit externen Beratern zusammen. Diese Personen stehen nicht
ausschliesslich der SE Swiss Estates AG zur Verfügung. Es ist nicht
auszuschliessen, dass diese externen Berater im Rahmen ihrer
Mandatsausübung in Interessenskonflikte geraten, die sich negativ
auf die Geschäftslage der SE Swiss Estates AG auswirken könnten. SE Swiss
Estates AG hat erfahrene Berater beigezogen. Es besteht dennoch
keinerlei Gewähr, dass die Investitionen der SE Swiss Estates AG in
Zukunft erfolgreich sein werden.
Regulatorische Risiken
Möglich zukünftige Änderungen von Gesetzen und sonstigen
Vorschriften, insbesondere im Bereich des Steuer-, Miet- und
Umweltrechts sowie, wie vorerwähnt, der Vorschriften des
Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im
Ausland (BewG) können kostenseitig wie auch ertragsseitig einen
negativen Einfluss auf das Geschäftsergebnis der SE Swiss Estates AG haben.
Handel der Aktien und Partizipationsscheine
Es
besteht trotz der Kotierung der Aktien und Partizipationsscheine
keine Gewähr, dass der Aktionär bzw. Partizipant jederzeit einen
Käufer findet, welcher bereit ist, seine Titel zu kaufen bzw. den
von ihm gewünschten Kaufpreis zu bezahlen. Auch kann der Verkauf
einer grösseren Stückzahl von Anteilen, sofern keine nachhaltige
Liquidität der Titel besteht, einen erheblichen Kursrückgang zur
Folge haben.
Risiken der Geschäftstätigkeit
Obwohl die Gesellschaft mit qualifizierten Mitarbeitern und Beratern
arbeitet und mit grosser Sorgfalt die zu erwerbenden Immobilien
auswählt, kann doch niemand mit Sicherheit in der Zukunft liegende
Entwicklungen voraussagen. Jeder Investor sollte sich darüber im
Klaren sein, dass jede gewerbliche Tätigkeit das Risiko des
Scheiterns in sich birgt. Konjunkturelle Schwankungen können die
Vermietbarkeit und/oder Verwertbarkeit der Immobilien negativ
beeinflussen und damit die prognostizierten Erträge der Gesellschaft
verringern oder ganz ausschliessen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
die jeweilige Investitionssituation von den Verhältnissen an den
schweizerischen Immobilien- und Finanzmärkten abhängig ist. Im Fall
von fallenden Immobilienrenditen und/oder steigenden Zinssätzen ist
allenfalls mit Ertragsminderungen zu rechnen. Diese können sich
unmittelbar nachhaltig auf die Kurse der Titel der SE Swiss Estates
AG auswirken. SE Swiss Estates AG
kann sodann keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie das von den
Aktionären und Partizipanten aufgebrachte Kapital sowie allfällige
Gewinne jederzeit schnell für Liegenschaftenkäufe verwenden kann.
Sind solche Liegenschaftenkäufe während eines gewissen Zeitraumes
nicht möglich, wird die Gesellschaft eine hohe Liquidität aufweisen,
was eine geringere oder negative Rentabilität des Geschäfts zur Folge haben würde.
Währungsrisiken
Bei
dem Erwerb von Aktien und Partizipationsscheinen der Gesellschaft
handelt es sich um Anlagen in Schweizer Franken (CHF). Soweit
Investoren in anderen Währungen rechnen, besteht ein Währungsrisiko.
Es ist nicht auszuschliessen, dass der Wert des Schweizer Franken im
Verhältnis zu anderen Währungen sinkt.
Marktrisiken
(unsystematisches Risiko)
Als
Marktrisiko bezeichnet man jedes Risiko, das durch Diversifikation
nicht eliminiert werden kann. Es betrifft grundsätzlich alle
Immobiliengesellschaften und steht nicht oder kaum im Bezug zu deren
firmen- oder industriespezifischen Fundamentaldaten. Als Marktrisiko
kennt man Veränderungen des inländischen Wirtschaftswachstums, der
Geldpolitik, der Finanzregulatorien, der Buchhaltungsprinzipien und
der internationalen Marktentwicklungen.
Spezifisches Risiko
(systematisches Risiko)
In
Ergänzung zum Marktrisiko unterstehen alle Immobiliengesellschaften
spezifischen Industrierisiken. Solche könnten beispielsweise in
Zusammenhang mit zusätzlichen Steuern auf Immobilien stehen.
Ergänzend dazu sind die folgenden Risiken in Betracht zu ziehen:
Veränderungen im Management oder in der strategischen Ausrichtung
sowie andere firmenspezifische ökonomische Risiken. |