Das
Handelsregister dient der Konstituierung und der
Identifikation von Rechtseinheiten. Es bezweckt die
Erfassung und Offenlegung rechtlich relevanter
Tatsachen und gewährleistet die Rechtssicherheit
sowie den Schutz Dritter im Rahmen zwingender
Vorschriften des Zivilrechts. Die Führung der
Handelsregisterämter obliegt den Kantonen. Sie
gewährleisten eine fachlich qualifizierte
Handelsregisterführung. Die Einträge im
Hauptregister, die Anmeldungen und die Belege sind
öffentlich. Die Kantone stellen die Einträge im
Hauptregister für Einzelabfragen im Internet
unentgeltlich zur Verfügung. Im Kanton Zürich
versieht das Handelsregisteramt des Kantons Zürich
die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben. (www.hra.zh.ch)